Usability und UX Engineering
UX Engineering oder User Experience Engineering wird am Institut für Arbeitswissenschaft in der Regel im Rahmen von Forschungs- und Industrieprojekten zur Gestaltung von technischen Prototypen oder Softwaresystemen eingesetzt. Dabei werden anwendende Personen der beabsichtigten Zielgruppe entlang des gesamten Entwicklungsprozesses einbezogen, um die Nutzungserwartungen bzw. das Nutzungserlebnis bestmöglich zu erfüllen (menschzentrierte Gestaltung nach DIN EN ISO 9241-210:2019). Auf diese Weise lassen sich Nutzungsprobleme bereits in frühen Phasen der Produktentstehung aufdecken. Das UX Engineering erweitert somit das reine Usability Engineering um Emotionen der anwendenden Personen, welches sich mit der Effektivität, Effizienz und Zufriedenheit der anwendenden Personen in einem bestimmten Nutzungskontext befasst. Die Usability-Kriterien lassen sich als Bewertungsgrundlage für das UX Engineering heranziehen.
Bereits bei der Planung des menschzentrierten Gestaltungsprozesses sind mögliche Strategien festzulegen, nutzende Personen bei jedem Prozessschritt zu involvieren. Ausgehend von der Identifikation des Nutzungskontexts, der Benutzergruppe, Arbeitsaufgabe, Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel umfasst, werden zunächst nutzungs-, system- sowie arbeitsorganisatorische Anforderungen definiert. Am Institut für Arbeitswissenschaft findet die Erhebung von Nutzeranforderungen üblicherweise im Rahmen von Befragungen oder der Erstellung von Gruppenprofilen (Personas) statt. Diese Anforderungen bilden die Grundlage für das Lastenheft.
Die Systemanforderungen fließen in die Entwicklung einer Gestaltungslösung ein, die – je nach Produktkomplexität – zunächst als Simulation, als Prototyp oder als Produktversion realisiert werden kann. Die Basis zur Formulierung von Gestaltungsempfehlungen bilden ergonomische Gestaltungsvorgaben, die beispielsweise in einschlägigen DIN-Normen der Normenreihe 9241 „Ergonomie der Mensch-System-Interaktion“ dokumentiert sind. Darüber hinaus sind arbeitsschutzrechtliche Grundsätze nach ArbSchG und ProdSG zu berücksichtigen.
Die auf diese Weise gestalteten technischen Prototypen und Softwaresysteme werden in einem nächsten Schritt entsprechend der festgelegten Anforderungen evaluiert. Am Institut für Arbeitswissenschaft werden hierzu empirische Nutzungsstudien anhand von standardisierten international validierten Erhebungsinstrumenten durchgeführt. Die Evaluation der Gestaltungslösung in Bezug auf die definierten Anforderungen führt schließlich zur Freigabe des Produkts oder in eine Prozessiteration. Die statistische Datenauswertung dient der iterativen Anpassung der Prototypen bis hin zur gewünschten Erfüllung der Benutzungsanforderungen.